Betreuung nach § 34 SGB VIII
Jugendliche und junge Erwachsene können in unseren Verselbstständigungs Wohnungen das eigenständige Leben erlernen.
Insbesondere sind wir in dem Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aktiv.
Nach monatelanger Flucht und der damit einhergehenden erzwungenen weitgehenden Selbstständigkeit der Jugendlichen benötigen viele im neuen Lebensumfeld für ihre Orientierung eine differenzierte Anleitung und Betreuung. Hierfür bietet die Betreuungsform der Verselbstständigungs Wohngruppe mit ihrer ausgewogenen Balance von Eigenständigkeit und Selbstverantwortung, Beratung sowie Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch die Mitarbeiter den geeigneten Rahmen. Die Verselbstständigungs Wohngruppe ist als Bindeglied und Zwischenschritt zwischen einer vollstationären Unterbringung in einer Wohngemeinschaft mit „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung und dem eigenständigen und selbstständigen Wohnen mit hohen Anforderungen an die Eigenverantwortung gedacht.