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Ambulanten Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) gemäß § 31 SGB VIII,  ist eine Form der ambulanten Jugendhilfe, die Familien in ihren eigenen Wohnungen unterstützt, um soziale und erzieherische Probleme zu bewältigen. Diese Hilfe wird durch qualifizierte Sozialpädagog*innen geleistet und zielt darauf ab, die Selbsthilfekräfte der Familie zu stärken und eine positive Veränderung in der familiären Lebenssituation zu bewirken.

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Erziehungsbeistandschaft (EZB)

Die Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII, ist eine Maßnahme der Jugendhilfe, bei der ein*e Erziehungsbeistand*in einem Kind oder Jugendlichen zur Seite gestellt wird, um bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und bei der Stabilisierung des sozialen Umfelds zu unterstützen. Diese individuelle Hilfeform zielt darauf ab, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken und dem jungen Menschen zu helfen, soziale Kompetenzen zu entwickeln und Krisen zu überwinden.

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Erziehungsberatung

Erziehungsberatung ist eine professionelle Dienstleistung, die Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten Unterstützung bei Erziehungs- und Familienproblemen, Entwicklungsfragen und in Krisensituationen bietet. Sie umfasst Beratungsgespräche und therapeutische Maßnahmen, die darauf abzielen, die familiären Beziehungen zu stärken und individuelle Lösungswege für die jeweiligen Herausforderungen zu finden.

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Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII, ist eine spezialisierte Form der Jugendhilfe, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, die in besonders schwierigen Lebenslagen oder Verhaltensweisen intensive Unterstützung benötigen. Diese Maßnahme bietet eine auf den Einzelnen zugeschnittene Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte, mit dem Ziel, individuelle Entwicklungsprozesse zu fördern, soziale Integration zu unterstützen und eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

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Ambulante Eingliederungshilfe

Die ambulante Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII, ist eine Unterstützungsleistung, die sich an Menschen mit Behinderungen richtet, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Diese Hilfeform wird im Lebensumfeld der Betroffenen erbracht und umfasst individuell zugeschnittene Maßnahmen, wie Beratung, Begleitung im Alltag und Unterstützung bei der Bewältigung spezifischer Herausforderungen, die durch die Behinderung entstehen.

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Begleitete Umgänge

Begleitete Umgänge gemäß § 18.3 SGB VIII, sind eine Maßnahme im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Treffen zwischen Kindern und einem getrennt lebenden Elternteil durch eine Fachkraft begleitet werden. Ziel ist es, den sicheren und konfliktfreien Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil zu gewährleisten, besonders in Situationen, in denen das Wohl des Kindes ohne Begleitung gefährdet sein könnte.

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Clearing

Das Clearing in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein kurzfristiges, diagnostisches Verfahren, das dazu dient, die Lebenssituation und den Hilfebedarf von Kindern oder Jugendlichen sowie ihrer Familien genau zu ermitteln. In diesem Prozess werden die Stärken, Ressourcen, Probleme und Risiken analysiert, um passende Hilfsmaßnahmen zu planen und die geeignetste Unterstützungsform für den Einzelfall zu finden.

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